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Kooperation mit
Regelschulen in Mengen und den umliegenden Gemeinden. Die
Kooperation zwischen der Förderschule und den im Schulbezirk liegenden
Grund- und Hauptschulen leistet einen wichtigen Beitrag zur
Zusammenarbeit der verschiedenen Kollegien
mit dem gemeinsamen Ziel, Kinder und Jugendliche mit individuellem oder
sonderpädagogischem Förderbedarf zu unterstützen, deren Eltern zu
beraten und gemeinsam mit den Lehrern und Eltern vor Ort einen
Förderplan zu erarbeiten und pädagogisch umzusetzen. Ziel aller
Kooperationsmaßnahmen ist das
Verbleiben der Kinder und Jugendlichen an der Regelschule und
damit am Heimatort. Mit Hilfe der Förderdiagnostik und dem sich daraus
entwickelnden individuellen Förderplan wird versucht, die
Teilleistungsstörung zu überwinden oder so weit zurückzudrängen, dass
ein erfolgreicher Besuch der Regelschule möglich ist.
Kooperationsschule zu Beginn des Schuljahres nach Absprache mit
der Schulleitung. - Information über
noch bestehende Kooperationen aus dem vergangenen Schuljahr und deren
eventuellen Weiterführung. -Vorstellung des
Formblattes zur Anmeldung der Kooperation.
Durchführung der Kooperationsmaßnahme: Beratung der Kollegen,
Elterngespräche, Zielvereinbarung
Förderdiagnostik
und individueller Förderplan
Beratung der Kollegen mit dem
Ziel, das Kind im Rahmen der schulischen Möglichkeiten
zu fördern und zu unterstützen
Alle Maßnahmen dienen
dazu, das Kind an der Regelschule weiter zu beschulen.
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Gesprächsprotokolle
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Zielvereinbarung
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Verlaufsdokumentation
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