Kooperation mit Regelschulen in Mengen und den umliegenden Gemeinden.

Die Kooperation zwischen der Förderschule und den im Schulbezirk liegenden Grund- und Hauptschulen leistet einen wichtigen Beitrag zur Zusammenarbeit der verschiedenen  Kollegien mit dem gemeinsamen Ziel, Kinder und Jugendliche mit individuellem oder sonderpädagogischem Förderbedarf zu unterstützen, deren Eltern zu beraten und gemeinsam mit den Lehrern und Eltern vor Ort einen Förderplan zu erarbeiten und pädagogisch umzusetzen.

Ziel aller Kooperationsmaßnahmen ist das  Verbleiben der Kinder und Jugendlichen an der Regelschule und damit am Heimatort. Mit Hilfe der Förderdiagnostik und dem sich daraus entwickelnden individuellen Förderplan wird versucht, die Teilleistungsstörung zu überwinden oder so weit zurückzudrängen, dass ein erfolgreicher Besuch der Regelschule möglich ist.

 Um die Kooperation zwischen den einzelnen Schulen langfristig, effektiv und mit hoher Qualität durchführen zu können, war es notwendig, Handlungsabläufe zu vereinheitlichen und für alle transparent zu gestalten:

 -Vorstellung des Kooperationslehrers im Rahmen einer Gesamtlehrerkonferenz an der 

                 Kooperationsschule zu Beginn des Schuljahres nach Absprache mit der Schulleitung.

- Information über noch bestehende Kooperationen aus dem vergangenen Schuljahr und deren  

                eventuellen Weiterführung.

-Vorstellung des Formblattes zur Anmeldung der Kooperation.

 

Durchführung der Kooperationsmaßnahme:

 1.     Eltern erklären sich schriftlich mit der Kooperation einverstanden:

Beratung der Kollegen, Elterngespräche, Zielvereinbarung

            Förderdiagnostik und individueller Förderplan

 2.      Eltern sind mit der Kooperation nicht einverstanden:                                                          

 Beratung der Kollegen mit dem Ziel, das Kind im Rahmen der schulischen Möglichkeiten  

 zu fördern und zu unterstützen

 

Alle Maßnahmen dienen dazu, das Kind an der Regelschule weiter zu beschulen.

 Es wird eine Handakte über jede Kooperation angelegt, die nach Beendigung der Maßnahme an der Regelschule verbleibt:

 ·       Antrag der Eltern

·       Gesprächsprotokolle

·       Zielvereinbarung

·       Verlaufsdokumentation